Bau- und Objektüberwachung

Dokumentation

Spätere Umbauten, Nutzungsänderungen, Veräußerungen, ein Schadensfall und nicht zuletzt behördliche Kontrollen machen eine abgeschlossene Dokumentation unerlässlich.

Der Bestandsschutz ist ein Einwendungsrecht. Das bedeutet, die Beweislast für das Bestehen eines Bestandsschutzes liegt beim Eigentümer.
Ist es nicht möglich anhand der erforderlichen Dokumente nachzuweisen, dass das Bauwerk der Baugenehmigung oder den damaligen rechtlichen Anforderungen entsprochen hat, kann eine Anpassung an das aktuelle Baurecht jederzeit verlangt werden.

Wir fordern für Sie alle notwendigen Nachweise der Unternehmer und Prüfberichte von Prüfsachverständigen ein. In einem Bericht dokumentieren wir zudem die Umsetzung der Baumaßnahme.